Egle Komfort Druskininkai

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  • Egle Komfort Druskininkai

    Egle Komfort Druskininkai

    Sanatorium Egle Comfort ist das neueste moderne Sanatorium, das Teil des größten Sanatoriums und medizinischen Komplexes „Egles“ in Litauen ist. Im Gebäude des Sanatoriums Egle Comfort befinden sich Wohnräume, eine moderne medizinische Abteilung, ein Restaurant und Erholungseinrichtungen. Komfort wird zu einem der Hauptkriterien für sich nicht nur für Erholungsreisen, sondern auch für Gesundheitsdienste entscheiden. Zu diesem Zweck wurde im Sanatorium „Eglės sanatorija“ in Druskininkai eines der Wohngebäude durch eine Glasgalerie mit dem Kurort Economy, Standard oder Comfort des Sanatoriums verbunden. Sanatorium „Eglės sanatorija“ in Druskininkai — Unterkunft für alle drei Komfortstufen.

    Komfort ist der höchste Komfort für Gäste, die besondere Wohnbedingungen benötigen. Wenn Sie sich für das Komfortniveau entschieden haben, können die Gäste des Kurhotels im Bademantel an den Behandlungen teilnehmen, außerdem können sie, ohne nach draußen zu gehen, in die Trinkhalle mit Mineralwasser sowie in den Speisesaal gehen und Orte der verschiedenen Unterhaltung, die das Kurhotel anbietet

  • Egle Komfort Druskininkai, Kurhotel

    Egle Komfort Druskininkai, Kurhotel

    Das Kurhotel verfügt über Aufzüge, Restaurant, Café-Bar, Bibliothek, Geldautomat, Konferenzraum, Fitness-Center, Friseursalon, Tanzabend, Internet, Billard, Tischtennis, Fahrradverleih, Tischfußball, Gesellschaftsspiele, Nordic-Walking-Stöcke, Volleyballplatz, Großschach, Basketballplatz, Kinderspielplatz, Badminton.
    Sie können rund 80 medizinische Behandlungen und über 60 andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das Kurhaus verfügt über moderne Mineralbäder, die mit Unterwasser-Massage ausgestattet, Ausrüstung für lokale Behandlungen mit weißem Schlamm, ein Beauty-Center bietet spezielle Behandlungen für Gesicht und ganzen Körper, neun Bäder verschiedener Art, 25 m langer Pool mit Mineralwasser, Whirlpool mit Mineralwasser, vertikale Bäder.

    Jeden Tag um 16.30 Uhr findet in Druskininkai ein Sporttraining „Be active“ statt. Das Training kann auf verschiedene Arten erfolgen: im Fitnessstudio oder im Schwimmbad (mit oder ohne Geräte), Nordic Walking usw. Eine Anmeldung bei den Krankenkassen ist erforderlich. Die Ausbildung ist kostenlos. FREIZEIT: Kostenlose Aktivitäten jeden Abend - Bingo-Lotterie, Quiz, Filme, Musikabende. Kostenloses Inventar für Freizeitbereiche und Sportplätze. In Druskininkai befinden sich Freizeitbereiche mit Billard, Tischfußball, Tischtennis im Gebäude „Eglė Comfort Druskininkai“ und im Unterhaltungszentrum.

  • Egle Komfort Druskininkai, Kur- & SPA Bereich

    Egle Komfort Druskininkai, Kur- & SPA Bereich

    Das Kurhaus verfügt über moderne Mineralbäder, die mit Unterwasser-Massage ausgestattet, Ausrüstung für lokale Behandlungen mit weißem Schlamm, ein Beauty-Center bietet spezielle Behandlungen für Gesicht und ganzen Körper, neun Bäder verschiedener Art, 25 m langer Pool mit Mineralwasser, Whirlpool mit Mineralwasser, vertikale Bäder.

  • Egle Komfort Druskininkai, Die Verpflegung

    Egle Komfort Druskininkai, Die Verpflegung

    Vollpension

    Gäste haben Auswahl aus einer breiten und ausgewogenen Speisekarte, auf der die üblichen Gerichte der traditionellen litauischen Küche, Diätgerichte,frisches Obst und Gemüse, kalte und heiße Getränke und Desserts empfehlt sind. Alle Mahlzeiten werden im hoteleigenen Speisesaal serviert. Frühstück, Mittag- und Abendessen werden in Buffetform angeboten

    Neu Der Kunde kann unbegrenzt zum Frühstück, Mittag und Abendessen gehen. Für die Bequemlichkeit der Kunden führt das Resort ein zweites Frühstück und einen Nachmittagssnack ein. Diese Neuheiten sind in der Kantine R1 „Eglė Comfort Druskininkai“ und in der Kantine „Eglė Standard Druskininkai“ erhältlich. Das zweite Frühstück wird von 9.45 bis 12.15 Uhr serviert (samstags und sonntags von 10.15 bis 12.15 Uhr). Die Servierzeit für den Nachmittagstee ist täglich von 14:45 bis 17:15 Uhr.

  • Egle Komfort Druskininkai, Die Zimmer

    Egle Komfort Druskininkai, Die Zimmer

    Egle Comfort (Egle+) kann 330 Personen gleichzeitig aufnehmen. Das Kurhaus verfügt über 50 Einzelzimmer, 100 Doppelzimmer und 20 Lux Zimmer

    Zimmerkategorie Standard und LUX: tägliches Bettenmachen und Geschirrspülen, die Ergänzung von Tee, Kaffee, Zucker. Die Deluxe-Zimmer verfügen über Kapselkaffeemaschinen

    Barrierefreies und rollstuhlgerechtes Hotel - das Zimmer nur auf Anfrage

    SGL Standard Einzelzimmer mit Dusche, Bademantel, TV, Wi-Fi, Telefon, Safe. Ein Zustellbett ist auf Anfrage möglich. Zimmerfläche - ca. 16-18 m²

    DBL Standard Doppelzimmer mit Dusche, Bademantel, TV, Wi-Fi, Telefon, Safe. Ein Zustellbett ist auf Anfrage möglich. Zimmerfläche - ca. 16-18 m²

    Doppelzimmer Lux Zweizimmer-Suite besteht aus Schlafzimmer mit Doppelbett und Wohnzimmer mit Sofa. Suite verfügt über Dusche, Bademantel, TV, Telefon, Wi-Fi und Safe. Zimmerfläche - ca. 35 m²

  • Egle Komfort Druskininkai, Kuranwendungen

    Egle Komfort Druskininkai, Kuranwendungen

    Schlammanwendungen, Schlammbäder, Microclysters, Darmspülungen, Inhalationen, therapeutische Übungen, einzeln und in der Gruppe, therapeutische Übungen im Pool, Bewegungstherapie, Wirbelsäulentraktion, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Mikrowellentherapie, Ultraschall, Amplipulstherapie, Lichttherapie (Bioptron), Vertikal- und Kohlensäurebäder, Gallotherapie (Salzraum), Aromatherapie, Reizstrom, Mineral-, Jod-Brom-, Terpentin- und Perlbäder, Vierkammerbad, Interferenzströmungen, klassische Massage, Steine, mit Honig, mit Algen, Unterwassermassage, Stoßwellentherapie, Akupunktur, UHF, Quarz, manuelle Therapie, Tai Chi (Mo-Fr)

  • Egle Komfort Druskininkai, Kur

    Egle Komfort Druskininkai, Kur

    ärztliche Untersuchung und Beratung
    3 ärztlich verordnete Kuranwendungen pro Behandlungstag (Mo.-So.):
    Gruppen Kinesiotherapie in der Halle / Wasser
    Entspannungsanwendungen - Aromatherapie, Sauerstoff-Cocktails oder Inhalation
    Mineralbäder

  • Egle Komfort Druskininkai, Hotelkomplex

    Egle Komfort Druskininkai, Hotelkomplex

  • Egle Komfort Druskininkai, weißer Schlamm

    Egle Komfort Druskininkai, weißer Schlamm

  • Egle Komfort Druskininkai, Streckbad

    Egle Komfort Druskininkai, Streckbad

Heilkur

7/14/21 x Übernachtungen im Doppelzimmer
7/14/21 x Frühstücksbuffet
7/14/21 x Mittagessen
7/14/21 x Abendessen vom Buffet
ärztliche Untersuchung und Beratung
3 ärztlich verordnete Kuranwendungen pro Behandlungstag (Mo.-So.):
Gruppen Kinesiotherapie in der Halle / Wasser
Entspannungsanwendungen - Aromatherapie, Sauerstoff-Cocktails oder Inhalation
Mineralbäder
Mineralwasser in einer Trinkhalle (nach ärztlicher Verordnung)
Hydrorelaxation (Besuch des Pool- und Saunakomplexes tagsüber) jeden Tag
Neu! Jeden Abend unbegrenzter Zugang zur Pool- und Saunalandschaft
Neu! Zusätzliches Gruppentraining „Aktiv sein“
Unterhaltungsveranstaltungen (Musikabende, Tennisplätze, Billard usw.)
Wi-Fi

Heilkur - Reisetermine & Preise: pro Person im Doppezimmer

Reisetermin

1 Woche

2 Wochen

3 Wochen

06.01. - 01.04.2025

805,00 €

1448,00 €

2172,00 €

01.04. - 30.04.2025

724,00 €

1448,00 €

2172,00 €

30.04. - 23.06.2025

724,00 €

1448,00 €

2172,00 €

23.06. - 26.08.2025

820,00 €

1639,00 €

2181,00 €

26.08. - 04.11.2025

769,00 €

1537,00 €

2181,00 €

04.11. - 24.12.2025

731,00 €

1461,00 €

2181,00 €

2026

     

mögliche Anwendungen

Schlammanwendungen, Schlammbäder, Microclysters, Darmspülungen, Inhalationen, therapeutische Übungen, einzeln und in der Gruppe, therapeutische Übungen im Pool, Bewegungstherapie, Wirbelsäulentraktion, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Mikrowellentherapie, Ultraschall, Amplipulstherapie, Lichttherapie (Bioptron), Vertikal- und Kohlensäurebäder, Gallotherapie (Salzraum), Aromatherapie, Reizstrom, Mineral-, Jod-Brom-, Terpentin- und Perlbäder, Vierkammerbad, Interferenzströmungen, klassische Massage, Steine, mit Honig, mit Algen, Unterwassermassage, Stoßwellentherapie, Akupunktur, UHF, Quarz, manuelle Therapie, Tai Chi (Mo-Fr)

Möglichkeiten

Einzelzimmer Zuschlag 191,00 € pro Woche

Kurtaxe - ca. 2,00 €/Person/Tag ist nicht im Preis enthalten, Bezahlung an Ort und Stelle
Ausgenommen davon sind nur Personen bis 17 Jahre

Reisebedingungen der SPA Travel GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Das jeweilige Formblatt ist Vertragsbestandteil.
1.2 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.

2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Hierüber erhält er den Sicherungsschein. Der Sicherungsschein wird an den Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung versandt. Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von bis zu 20 % fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder
7.3 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollten dem Reisenden die Reiseunterlagen nicht spätestens bis 4 Tage vor dem Reisetermin zugegangen sein (Ausnahme: Last- Minute Reise) hat sich der Kunde unverzüglich an sein Reisebüro zu wenden.
2.2 Tagesreisen, die keine 24 Stunden ohne Übernachtung umfassen, fallen nicht unter das Reiserecht, sofern der Reisepreis nicht höher als EUR 500,00 pro Person beträgt.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Formblatt, im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Reisebüros dürfen Sonderwünsche, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, wie z.B. bestimmte Lage des Zimmers, Meerblick etc. nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter wird sich bemühen, dem Wunsch des Reisenden zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von der Leistungsbeschreibung abweichende Zusagen zu machen, soweit sie hierzu nicht im Einzelfall ermächtigt sind.
3.3 Das Mitführen von Haustieren ist dem Reisenden nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht oder der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden dies dem Kunden gesondert schriftlich bestätigt hat.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per email) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderungen zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

bei eigener Anreise bzw. Bahnanreise
- 20%, bis 30 Tage vor Reisebeginn
- 30%, ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
- 45%, ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
- 60%, ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
- 80%, ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn
- 90%, ab einem Tag, oder am Tag des Reiseantrittes, bei Nichtantritt der

Reise und Stornierung nach Reisebeginn;
bei Flugreise bzw. Busanreise

- 25%, bis 30 Tage vor Reisebeginn
- 35%, ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
- 55%, ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
- 70%, ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
- 80%, ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn
- 90% ab einem Tag, oder am Tag des Reiseantrittes, bei Nichtantritt der Reise und Stornierung nach Reisebeginn.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von 35 € erheben

- bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsgesellschaften (Charter) bis 29. Tag vor Reiseantritt
- bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
- bei Einzel-IT bis 30. Tag vor Reiseantritt
- bei Gruppen-IT bis 95. Tag vor Reiseantritt
- bei Schiff bis 50. Tag vor Reiseantritt
- bei Omnibus bis 22. Tag vor Reiseantritt
- bei Bahn bis 30. Tag vor Reiseantritt
- bei Ferienwohnungen bis 45. Tag vor Reiseantritt.

5.6 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 (Stornopauschale) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.7 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Restpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, sofern diese angemessen und dem Veranstalter tatsächlich entstanden sind.

5.8 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.9 Sollte der Reisende zurücktreten und beruft er sich hierbei auf am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftretende unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise und die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen.

Hinweis:
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes kann der Reisende unter der Internetadresse:
https://www.auswaertiges-amt.de oder der Telefonnummer 030/ 5000 2000 abrufen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Restpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
7.2 Bei Nicht erreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat der Reiseveranstalter, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird bis zwei Wochen vor Reiseantritt das Recht zu kündigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der/ die Voraussetzung(en) für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden hiervon.

8. Beistand /Abhilfe/Minderung/ Kündigung/Schadensersatz
8.1 Der Reiseveranstalter wird seiner gesetzlichen Beistandspflicht gemäß 651 q BGB nachkommen.
8.2 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Im Übrigen gilt 651 k BGB.
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Im eigenen Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Kündigungserklärung empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung schuldet der Reisende dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

10. Mitwirkungspflicht
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Anzeige des Mangels gegenüber der Hotelrezeption ist i.d.R. keine genügende Mängelanzeige. Anschriften und Telefonnummer(n) der Reiseleitung sind den Reisunterlagen zu entnehmen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notweniger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für die unwirksame Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung.

14. Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich, es sei denn eine Klage des Reiseveranstalters richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters.

15. Hotel-Kategorien und -Informationen
Die in unserem Katalog und auf der Homepage veröffentlichte Hotel- Klassifizierung nach Sternen gibt nur einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel- Standard. Diese beruht auf unserem eigenen Bewertungssystem unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung der Hotels. Alle zusätzlichen Hotel- Informationen sind Eigenangaben der Hotels. SPA Travel GmbH behält das Recht auf Änderung und Ergänzung der AGB gemäß BGB und HGB. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Reisevertragsschlusses gültigen Fassung.

Stand 01.07.2018

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