Thermalhotel Margareteninsel, ab 848 €

Budapest, Thermalhotel Margareteninsel

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  • Budapest, Thermalhotel Margareteninsel

    Budapest, Thermalhotel Margareteninsel

    Mitten in einer wunderschönen Parkanlage auf der Margareteninsel in Budapest gelegen, lädt das moderne neunstöckige Kur- und Wellness-Hotel seine Gäste zum entspannten Aufenthalt im Herzen Budapests. Es liegt nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, doch abgeschirmt vom Stadtlärm und Trubel.

    Die Insel, die sich über 4 Kilometer erstreckt, wird von einer Parkanlage mit uralten Bäumen geschützt. Sie finden hier einen Japanischen Garten, einen Rosengarten, ein Freilichttheater, Wege zum Spazierengehen und zum Joggen. Das Thermal Margaret Island Health Spa Hotels nutzt das Wasser aus den heißen Quellen der Insel, um ein breites Spektrum an Beschwerden des Bewegungsapparates nach hohen, international anerkannten Standards zu behandeln.Als Teil der großräumigen Renovierungsarbeiten in jüngster Zeit verfügt das Thermal Margaret Island Health Spa Hotel nun über eine Einrichtung in zeitgenössischem Design im Bereich der Veranstaltungsräume und der Lobby , die die beruhigenden Farben der üppigen Natur aufgreift, in die das Hotel eingebettet ist. Die Lobby wird fast durchgehend von großen Glasfenstern umrahmt, durch die Besucher die wunderschöne grüne Umgebung genießen können. Die Glaswand hinter der Rezeption gibt den Blick frei auf die exotische Flora des Japanischen Gartens. Ein komfortabler Wartebereich für Gäste wurde neben der medizinischen Rezeption gebaut, und es gibt nun einen separaten Eingang von der Großen Wiese (Nagyrét) aus für Besucher des Gesundheitszentrums und Konferenzteilnehmer.

  • Das Kurhotel

    Das Kurhotel

    Das Kurhotel verfügt über Aufzüge, Cafe, Restaurant, Drink Bar, Schwimmbad, Freibad, Erlebnisbad, Jacuzzi, Thermalbad, Heilgymnastik Thermalbad, Sauna, Dampfbad, Aromabad, Kur- und Wellness Center, Kneipp-Behandlungszentrum, Salzgrotte, Kardio-Zentrum, Neurologie- und Wirbelsäulenklinik, Mikro-Augenchirurgisches und Laserzentrum, Zahnklinik, Fitness-Bereich, Sonnenterrasse, Solarium, Infrasauna. Konferenzräume, Business Center, Zimmerservice, Wäscherei, Reinigung, Souvenirgeschäft, Concierge Service, Transfer, Rent-a-car, Blumengeschäft, Wi-Fi, Parkplatz Wasserwelt Margaret Island Health Spa Hotel lockt mit einem Thermalbad (37 - 38° C), einem Innen- (27 - 28° C) und einem Außen-(27 - 28 ° C) Schwimmbad, einem Erlebnisbad (33 - 34° C), einem Gymnastikbecken (33 - 35°C), einem Traktionsbad (35 - 36° C), einer Sauna, einer Infrarotsauna, einem Dampfbad und einer Aromatherapiekabine, einer Sonnenbadterrasse und einem 24-h-Fitness-Studio - hier können Sie die Seele baumeln lassen, Ihre Energiereserven auffüllen und gesund bleiben. Das Hotel hat auch eine spezielle Frauenstunde, in der nur weibliche Gäste Zugang zu den Thermalbädern haben - immer montags, mittwochs und freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr. Unser Wellness und Beautysalon Emporium verwöhnt männliche und weibliche Gäste gleichermaßen mit wohltuenden und regenerierenden Kosmetikbehandlungen.

  • Der Kurbereich

    Der Kurbereich

    Schwimmbad, Freibad, Erlebnisbad, Jacuzzi, Thermalbad, Heilgymnastik Thermalbad, Sauna, Dampfbad, Aromabad, Kur- und Wellness Center, Kneipp-Behandlungszentrum, Salzgrotte, Kardio-Zentrum, Neurologie- und Wirbelsäulenklinik, Mikro-Augenchirurgisches und Laserzentrum, Zahnklinik, Fitness-Bereich, Sonnenterrasse, Solarium, Infrasauna

    Die Wasserwelt Margaret Island Health Spa Hotel lockt mit einem Thermalbad (37 - 38° C), einem Innen- (27 - 28° C) und einem Außen-(27 - 28 ° C) Schwimmbad, einem Erlebnisbad (33 - 34° C), einem Gymnastikbecken (33 - 35°C), einem Traktionsbad (35 - 36° C), einer Sauna, einer Infrarotsauna, einem Dampfbad und einer Aromatherapiekabine, einer Sonnenbadterrasse und einem 24-h-Fitness-Studio

  • Die Zimmer

    Die Zimmer

    Den Hotelgästen stehen 281 klimatisierte Gästezimmer. Zimmer für Raucher sind auch vorhanden

    *DBL Premium * Kingsize-Doppelbett, Schrank, Schreibtisch, Stühle und Beistelltisch, LCD-TV (Kabelanschluss), Radio, Telefon, Minibar, Zimmersafe, Wandspiegel, elektrischer Wasserkocher mit Kaffee und Tee, individuell regulierbare Klimaanlage und Heizung, WLAN, Balkon. 2 Erwachsene .Zimmerfläche - ca. 24 m².

    DBL Premium Twin renoviertes Doppelzimmer, klassisch möbliert mit Blick auf die Insel oder die Donau. Im Zimmer sind zwei Einzelbetten, LCD-TV, Radio, Telefon, Minibar, Zimmersafe, Wasserkocher mit Tee und Kaffee, individuell regulierbare Klimaanlage und Heizung, Wi-Fi, Badewanne/Dusche, Haartrockner, Bademantel. Teilweise sind mit Balkon. 2+1 Erwachsene. Zimmerfläche - ca. 24 m²

    DBL Premium PlusBlick auf die Donau 8. und 9. Etage , renoviertes und geräumiges Doppelzimmer, klassisch möbliert mit Blick auf die Insel oder die Donau. Im Zimmer sind zwei Einzelbetten oder Kingsize-Doppelbett, ausziehbares Schlafsofa oder Zustellbett, LCD-TV, Radio, Telefon, Minibar, Zimmersafe, Kapselkaffeemaschine, Wasserkocher mit Tee und Kaffee, individuell regulierbare Klimaanlage und Heizung, Wi-Fi, Badewanne/Dusche, Haartrockner, Bademantel. Teilweise sind mit Balkon,2 Erwachsene. Zimmerfläche - ca. 24 m²

    Junior SuiteBlick auf die Donau 8. und 9. Etage ,klassisch möbliertes Zimmer sind mit zwei Kingsize-Doppelbetten, LCD-TV (Kabelanschluss), Radio, Telefon, Minibar, Zimmersafe, Kapselkaffeemaschine, Wasserkocher mit Tee und Kaffee, individuell regulierbare Klimaanlage und Heizung, Wi-Fi, Badewanne/Dusche, Haartrockner, Bademantel. Teilweise sind mit Balkon. Zimmer mit Verbindungstür auf Anfrage. 2 Erwachsene + 1 Kind. Zimmerfläche - ca. 31 m²

  • Die Verpflegung

    Die Verpflegung

    Halbpension

    Alle Mahlzeiten werden im hoteleigenen Restaurant eingenommen. Das Restaurant Platán mit Gartenterrasse bietet eine breite Auswahl an ungarischen und internationalen Spezialitäten sowie Diätküche. Hotel stellt ein reichhaltiges Frühstücksbuffet und Abendbuffet im Restaurant.

    Jeden Donnerstag werden kulinarische Themenabende veranstaltet

  • Mögliche Kuranwendungen

    Mögliche Kuranwendungen

    Das Hotel verfügt über 47 Behandlungsräume: 12 Massageräume, 1 Thai-Massageraum, 3 Unterwassermassageräume, 2 Kohlendioxidbäder, 1 Hydromassageraum, 1 Spa für Paare, 1 Salzgrotte, 10 Schlammpackungsräume, 3 Physiotherapieräume, 9 Räume für Elektrotherapie, 1 Raum für Reflexologie, 2 Räume für kosmetische Eingriffe Hydrotherapie und Elektrotherapie, zahnärztliche Untersuchungen und Schönheitschirurgie, Wellness, Heilschlamms, Thermalbad, Erholungsbad, Thermalgymnastikbecken, Hallenbad, Kneippbecken, Solarium, Thaimassage, Klassische Massage, Kohlensäurebäder, Hydromassage, Salzgrotte, Schlammpackungen, Physiotherapie, Elektrotherapie, Infrarotsauna, Finnische Sauna, Dampfbad

Leistungen - Badekur

7/14/21 Übernachtungen im Doppelzimmer
7/14/21 x Frühstücksbuffet
7/14/21 x Abendessen vom Buffet
Unbegrenzte Benutzung der Thermalbadelandschaft: Hallenbad, Freibad (in der Saison), Thermalbäder, Erlebnisbad, Sauna, Dampfbad, Aromakammer
Separate Badezeit für Frauen: montags, mittwochs und freitags von 12 bis 13 Uhr
Entspannungsübungen in Gruppen: Aqua-Jogging, Aerobic, Wirbelsäulengymnastik, laut Stundenplan
Non-Stop Benutzung von Ensana Health Club
Bademantel
Wi-Fi
Kuranwendungen: Eingangsuntersuchung, 6 ärztlich verordnete Kuranwendungen pro Woche: Balneotherapie, Mechanotherapie (inkl. max. 3 Heilmassagen), Elektrotherapie, Schlammpackung, Inhalation.

Reisetermine & Preise: pro Person im Doppelzimmer

Reisetermin

1 Woche

2 Wochen

3 Wochen

24.03. - 30.04.2024

928,00 €

1856,00 €

2784,00 €

30.04. - 21.10.2024

980,00 €

1960,00 €

2940,00 €

21.10. - 01.12.2024

928,00 €

1856,00 €

2784,00 €

01.12. - 22.12.2024

848,00 €

1696,00 €

2544,00 €

2025

     

Kuranwendungen

Das Hotel verfügt über 47 Behandlungsräume: 12 Massageräume, 1 Thai-Massageraum, 3 Unterwassermassageräume, 2 Kohlendioxidbäder, 1 Hydromassageraum, 1 Spa für Paare, 1 Salzgrotte, 10 Schlammpackungsräume, 3 Physiotherapieräume, 9 Räume für Elektrotherapie, 1 Raum für Reflexologie, 2 Räume für kosmetische Eingriffe Hydrotherapie und Elektrotherapie, zahnärztliche Untersuchungen und Schönheitschirurgie, Wellness, Heilschlamms, Thermalbad, Erholungsbad, Thermalgymnastikbecken, Hallenbad, Kneippbecken, Solarium, Thaimassage, Klassische Massage, Kohlensäurebäder, Hydromassage, Salzgrotte, Schlammpackungen, Physiotherapie, Elektrotherapie, Infrarotsauna, Finnische Sauna, Dampfbad.
Kuranwendungen: Eingangsuntersuchung, 6 ärztlich verordnete Kuranwendungen pro Woche: Balneotherapie, Mechanotherapie (inkl. max. 3 Heilmassagen), Elektrotherapie, Schlammpackung, Inhalation.

Möglichkeiten

Kurtaxe - ca. 1,70 € Person/Tag (zahlbar ab 18 Jahre)

Parkplätze - ca. 8 € /Auto/Nacht, zahlbar vor Ort

Haustiere - ca. 20 € Tier/Tag (ohne Futter)

Zuschlag Vollpension ab € 140,00 pro Person/Woche

Einzelzimmerzuschlag ab € 210,00 pro Woche

Reisebedingungen der SPA Travel GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Das jeweilige Formblatt ist Vertragsbestandteil.
1.2 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.

2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Hierüber erhält er den Sicherungsschein. Der Sicherungsschein wird an den Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung versandt. Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von bis zu 20 % fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder
7.3 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollten dem Reisenden die Reiseunterlagen nicht spätestens bis 4 Tage vor dem Reisetermin zugegangen sein (Ausnahme: Last- Minute Reise) hat sich der Kunde unverzüglich an sein Reisebüro zu wenden.
2.2 Tagesreisen, die keine 24 Stunden ohne Übernachtung umfassen, fallen nicht unter das Reiserecht, sofern der Reisepreis nicht höher als EUR 500,00 pro Person beträgt.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Formblatt, im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Reisebüros dürfen Sonderwünsche, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, wie z.B. bestimmte Lage des Zimmers, Meerblick etc. nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter wird sich bemühen, dem Wunsch des Reisenden zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von der Leistungsbeschreibung abweichende Zusagen zu machen, soweit sie hierzu nicht im Einzelfall ermächtigt sind.
3.3 Das Mitführen von Haustieren ist dem Reisenden nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht oder der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden dies dem Kunden gesondert schriftlich bestätigt hat.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per email) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderungen zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

bei eigener Anreise bzw. Bahnanreise
- 20%, bis 30 Tage vor Reisebeginn
- 30%, ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
- 45%, ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
- 60%, ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
- 80%, ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn
- 90%, ab einem Tag, oder am Tag des Reiseantrittes, bei Nichtantritt der

Reise und Stornierung nach Reisebeginn;
bei Flugreise bzw. Busanreise

- 25%, bis 30 Tage vor Reisebeginn
- 35%, ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
- 55%, ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
- 70%, ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
- 80%, ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn
- 90% ab einem Tag, oder am Tag des Reiseantrittes, bei Nichtantritt der Reise und Stornierung nach Reisebeginn.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von 35 € erheben

- bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsgesellschaften (Charter) bis 29. Tag vor Reiseantritt
- bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
- bei Einzel-IT bis 30. Tag vor Reiseantritt
- bei Gruppen-IT bis 95. Tag vor Reiseantritt
- bei Schiff bis 50. Tag vor Reiseantritt
- bei Omnibus bis 22. Tag vor Reiseantritt
- bei Bahn bis 30. Tag vor Reiseantritt
- bei Ferienwohnungen bis 45. Tag vor Reiseantritt.

5.6 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 (Stornopauschale) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.7 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Restpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, sofern diese angemessen und dem Veranstalter tatsächlich entstanden sind.

5.8 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.9 Sollte der Reisende zurücktreten und beruft er sich hierbei auf am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftretende unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise und die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen.

Hinweis:
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes kann der Reisende unter der Internetadresse:
https://www.auswaertiges-amt.de oder der Telefonnummer 030/ 5000 2000 abrufen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Restpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
7.2 Bei Nicht erreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat der Reiseveranstalter, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird bis zwei Wochen vor Reiseantritt das Recht zu kündigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der/ die Voraussetzung(en) für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden hiervon.

8. Beistand /Abhilfe/Minderung/ Kündigung/Schadensersatz
8.1 Der Reiseveranstalter wird seiner gesetzlichen Beistandspflicht gemäß 651 q BGB nachkommen.
8.2 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Im Übrigen gilt 651 k BGB.
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Im eigenen Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Kündigungserklärung empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung schuldet der Reisende dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

10. Mitwirkungspflicht
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Anzeige des Mangels gegenüber der Hotelrezeption ist i.d.R. keine genügende Mängelanzeige. Anschriften und Telefonnummer(n) der Reiseleitung sind den Reisunterlagen zu entnehmen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notweniger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für die unwirksame Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung.

14. Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich, es sei denn eine Klage des Reiseveranstalters richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters.

15. Hotel-Kategorien und -Informationen
Die in unserem Katalog und auf der Homepage veröffentlichte Hotel- Klassifizierung nach Sternen gibt nur einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel- Standard. Diese beruht auf unserem eigenen Bewertungssystem unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung der Hotels. Alle zusätzlichen Hotel- Informationen sind Eigenangaben der Hotels. SPA Travel GmbH behält das Recht auf Änderung und Ergänzung der AGB gemäß BGB und HGB. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Reisevertragsschlusses gültigen Fassung.

Stand 01.07.2018

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